Fahrkarten und Tarif
Nachlösen im Zug
Schwerbehinderte Reisende die im Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können ohne Bordzuschlag in den Zügen der Deutschen Bahn, sofern ein Fahrkartenverkauf statt findet, nachlösen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob mit oder ohne Begleitperson gereist wird. Der Ausweis ist beim Fahrkartenerwerb dem Zugpersonal vorzuzeigen.
Quellen
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Besondere Personengruppen, 2.5 Fahrkartenverkauf im Zug: www.bahn.de/agb
BahnCard zum ermäßigten Preis
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.
Mit der BahnCard 25 erhält der Reisende Fahrscheine mit einer Ermäßigung von 25% auf den Normalpreises für die jeweilige Klasse. Bei der BahnCard 50 beträgt die Ermäßigung auf den Normalpreis 50%. Zusätzlich wird bei der BahnCard 25 der Rabatt auf Sparpreise gewährt.
Die ermäßigten BahnCards können außerdem Schüler, Studenten und Senioren erhalten.
Quellen
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, BahnCard, 2.1.5 (Bahncard 25) und 2.2.4 (Bahncard 50): www.bahn.de/agb
