Freifahrt mit Bus und Bahn
Wer mit Bus oder Bahn fährt, der muss eine Fahrkarte kaufen und dafür bezahlen.
Aber wer einen besonderen Schwerbehindertenausweis hat, der kann viele Verkehrsmittel in Deutschland kostenlos nutzen.
Besonders ist der Ausweis dann, wenn die großen Buchstaben "G", "GL" oder "H" auf der Rückseite eingetragen sind.
Besonders ist der Ausweis auch dann, wenn er auf der Vorderseite auch orange ist und nicht nur grün.
Wenn auf der Vorderseite des Ausweises auch noch ein dickes "B" steht und darüber nicht ganz viele "XXX" sind, dann kann man auch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Man kann aber mit so einem Ausweis nicht einfach in den Bus oder die Bahn einsteigen und mitfahren, sondern man benötigt dazu noch ein "Beiblatt" und ein "Streckenverzeichnis".
Dieses Beiblatt bekommt man beim Versorgungsamt, bei dem man auch schon seinen Ausweis bekommen hat.
Es kostet für ein ganzes Jahr 60 Euro.
Oder nur 30 Euro wenn man nur ein halbes Jahr fahren möchte.
Bekommt man jedoch Sozialhilfe, Grundsicherung oder "Hartz 4", dann ist das Beiblatt kostenlos.
Man braucht das Beiblatt nicht extra abstempeln.
Es kann sooft gefahren werden, wie man möchte.
Auch nachts und am Wochenende!
Wenn man selbst nur sehr selten fahren sollte und man daher auf das Beiblatt verzichtet, so muss man bei einer Bus- oder Bahnfahrt selber zahlen.
Eine benötigte Begleitperson fährt trotzdem kostenlos mit.
Mit folgenden Verkehrsmitteln kann man fahren:
- mit Bussen, außer große Reisebusse
- mit Straßenbahnen,
- mit Stadtbahnen,
- mit U-Bahnen,
- mit S-Bahnen,
- mit Schiffen, die Personen von einer Seite auf die andere Seite eines Flusses oder eines Sees befördern.
Das gilt in ganz Deutschland, egal wo man wohnt.
Man kann auch mit der Eisenbahn fahren, doch da muss man ganz besonders aufpassen.
Nicht überall ist die Eisenbahn kostenlos.
Wenn man mit den Zügen der Deutschen Bahn fahren möchte, dann braucht man ein Streckenverzeichnis.
Auf diesem Streckenverzeichnis stehen viele Nummern und Städte.
Die Nummern werden "Kursbuchstrecken" genannt.
Die Städte sind die Bahnhöfe zwischen denen man mit der Eisenbahn fahren darf.
Steht dort zum Beispiel "960 zw. Tutzing und Mittenwald" so bedeutet dies, dass man alle Bahnhöfe zwischen Tutzing und Mittenwald kostenlos nutzen kann.
Im Streckenverzeichnis stehen alle Strecken, die 50 Kilometer um den Wohnort sind.
Wer also nur die Strecken nutzt, die im Streckenverzeichnis stehen, der braucht keine Angst zu haben, dass er womöglich etwas falsch machen könnte.
Hierbei kann nichts schief gehen!
Wer sich das zutraut, kann auch noch wesentlich weitere Strecken unter bestimmten Voraussetzungen fahren.
Hier gibt es aber 2 Besonderheiten:
ERSTENS: Eisenbahnen im Nahverkehr die nicht von der Deutschen Bahn gefahren werden, können auch immer genutzt werden.
Egal wohin.
Diese erkannt man an den anderen Zugbezeichnungen.
Dort steht dann zum Beispiel nicht RB, sondern "ERB".
"ERB" bedeutet "eurobahn".
ZWEITENS: Wenn Züge in einem Verkehrsverbund fahren, können diese auch ohne Streckenverzeichnis genutzt werden.
Ein Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss aller Bus- und Bahnunternehmen in einem bestimmten Umkreis.
Man muss aber genau darauf achten wann ein Verkehrsverbund zu Ende ist!
Wichtig: Immer nur mit Zügen fahren, die entweder S, RB, RE oder IRE im Fahrplan stehen haben!
Auf keinen Fall jedoch IC, EC oder ICE!
Wer sich nicht scher ist, sollte fragen.
Man kann den Schaffner eines Zuges fragen.
Oder man kann Menschen fragen, die in den Bahnhöfen für die Eisenbahn arbeiten.
Informationsheft der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat ein Informationsheft für behinderte Menschen.
Dort gibt es einen Text in leichter Sprache.
Das Heft gibt es im Internet.
Oder im Bahnhof am Fahrkartenschalter.
Im Kapitel 1.4 auf Seite 14 ist der Text zu finden.







